WiYou.de – Ausgabe 01/2022

WiYou . Wirtschaft und Du . Ausgabe 12022 Foto: MQIllustrations stock.adobe.com Dein Service 47 Du bist noch jung, was hast du schon mit rechtlichen Dingen zu tun? Mehr als du vielleicht denkst. Das zeigen dir WiYou.de und das Jugendrechtshaus Erfurt mit den Rechtsgeschichten. Dieses Mal geht´s um die Frage: Welche Rechte und Pflichten habe ich eigentlich als Praktikant? Muss ich das machen? geschrieben. Um den angestrebten Abschluss zu erwerben, müssen Studierende oder Schüler ein Praktikum absolvieren. Hier liegt allerdings kein Anspruch auf Vergütung vor. • Weiterführende Rechte haben Praktikanten während eines freiwillig absolvierten Praktikums ohne Schul oder Hochschulbezug. Ihre Rechte bestimmen sich nach dem Berufsbildungsgesetz. Demnach besteht auch ein Anspruch auf Vergütung durch den Arbeitgeber. Voraussetzung dafür ist, dass das Praktikum länger als einen Monat dauert und der Praktikant aktiv am Unternehmensalltag beteiligt ist. Warum begründet ein Praktikum kein Ausbildungs oder Arbeitsverhältnis? Der Praktikant soll praktische Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem bestimmten Arbeitsgebiet durch ein Praktikum sammeln, deshalb strebt er in Teilen eine Ausbildung an, die jedoch nicht auf eine abgeschlossene Fachausbildung gerichtet ist. Habe ich einen Anspruch auf Urlaub während des Praktikums? Grundsätzlich besteht für einen Praktikanten ein Recht auf Urlaub. Ein Urlaubsanspruch bei den genannten Praktikumsverhältnissen bestimmt sich nach §§ 1ff. BUrlG. Dieser beträgt nach §3 Abs. 1 BUrlG pro Monat seines Arbeitseinsatzes beim Praktikumsgeber mindestens zwei Werktage. Nach herrschender Meinung finden diese Gesetze mangels Anwendbarkeit keine Verwendung bei einem verpflichtenden Praktikum mit Hochschulbezug. Pflichten der Praktikanten: Ausbildungs und Tätigkeitseinsatz ist Hauptpflicht. Nach §§241 Abs.2 i.V.m. 242 BGB hat der Praktikant die Verpflichtung im Rahmen des Praktikumsverhältnisses die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Praktikumsgebers zu berücksichtigen. Der Praktikant ist auch dazu verpflichtet Nebentätigkeiten zu erledigen, die im Zusammenhang mit den betrieblichen Belangen stehen, dadurch darf der Ausbildungszweck aber nicht vereitelt werden. Die wie oben beschriebene Tätigkeit von Mia als Babysitter steht nicht im Zusammenhang zu betrieblichen Belangen und wird wohl auch den angestrebten Ausbildungszweck verfehlen. (jrh) Mia macht im Zuge ihres Studiums ein Pflichtpraktikum bei einem großen Konzern. Ihr erster Tag beim Praktikum lief leider nicht ganz nach ihren Vorstellungen. Sie hatte sich neue Fähigkeiten für ihre Zukunft und einen einzigartigen Einblick hinter die Kulissen eines großen Konzerns erhofft. Stattdessen waren ihre primären Aufgaben auf das Kaffeekochen und die Essensbestellung ihrer Kollegen beschränkt. Als ihr Chef sie dann auch noch dazu aufforderte, seine Tochter von der Schule abzuholen, fühlte Mia sich vollkommen fehl am Platz. Die Definition eines Praktikanten lautet: „Praktikant ist, wer ohne Arbeitnehmer oder Auszubildender i.S.v. §1 Abs.2 BBiG zu sein, aufgrund eines Praktikumsvertrages zur Vorbereitung auf seinen Hauptberuf in einem zeitlich begrenzten betrieblichen Ausbildungsverhältnis steht, welches Teil einer geordneten beruflichen Grundausbildung ist.“ Es gibt zwei Arten von Praktikum: • Ein Pflichtpraktikum ist in der Studienordnung der Universität oder von der Schule vor­

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